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Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV)
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle
Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür
eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese
Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Falls Sie Ihre Batterien und Akkus zurückgeben möchten, schicken Sie diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse. Kennzeichnungspflichtige Batterien erkennt man an einem der beiden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls. Die chemische Symbole (Cd, Hg oder Pb) stehen dabei für:
Pb = Batterie/Akku enthält Blei |